Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der KRUI Erste Handelsfonds GmbH & Co.KG mit Sitz in Hamburg. Geschäfte, die der Erlaubnis nach § 34c GewO unterliegen, gehören nicht zum Unternehmensgegenstand. 3.2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Handlungen vorzunehmen und alle geschäftlichen Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. 3.3. Im Hinblick darauf, dass die Gesellschafterin eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des KAGB ist, darf die Gesellschaft keine Geschäfte betreiben, welche die Gesellschafterin nicht selbst betreiben darf, weshalb die Gesellschaft die in Absatz 3.1 und 3.2 bezeichneten Geschäfte und Tätigkeiten betreiben darf, insoweit die Gesellschafterin diese für das von ihr betreute Spezial-Sondervermögen "Konsum Rendite UI" ausüben darf. 3.4 Die Gesellschaft ist insbesondere nicht berechtigt, Darlehen aufzunehmen, Bürgschaften einzugehen, Garantieversprechen für Dritte abzugeben oder sonstige Belastungen oder Sicherheiten zu gewähren.
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