1. Erbringung von Beratungs- und Ingenieurleistungen im Sinne der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), insbesondere die Wahrnehmung aller Aufgaben eines 'Beratenden Ingenieurs' auf dem Gebiet des Bauwesens und verwandte Gebiete einschließlich der Übernahme von Managementfunktionen, Baumanagement, Projektsteuerung und Unternehmensberatung. Rechts- und Steuerberatung sind nicht Gegenstand des Unternehmens.2. Die Gesellschaft kann Entwicklungsarbeiten und Forschungsarbeiten durchführen und im weitesten Sinne Beratungs- und Planungsaufgaben auf den Gebieten der Wasserwirtschaft, des Umweltschutzes, der Städteplanung, Regionalplanung und technischen Gebäudeausrüstung sowie verwandter Gebiete übernehmen.3.Die Gesellschaft kann IT-Leistungen, Beratungen und Schulungen erbringen, Software entwickeln und vertreiben, sowie Sofware von Dritten vertreiben und abrechnen.4. Die Gesellschaft ist ein von Lieferanteninteressen unabhängiges Beratungs- und Planungsbüro.
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