Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten. Die Gesellschaft schafft die erforderlichen personellen, sachlichen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen zur Wahrung der Wesensmerkmale des Anwaltsberufs als eines freien Berufs und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten der Bundesrechtsanwaltsordnung sowie des sonstigen Berufsrechts der Rechtsanwälte nicht zuwiderhandeln; sie darf insbesondere die für sie tätigen Rechtsanwälte in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. Der Gesellschaft ist Werbung nur in den berufsrechtlichen Grenzen erlaubt. Handels- und Bankgeschäfte sowie sonstige gewerbliche Tätigkeiten sind der Gesellschaft nicht gestattet. Die Gesellschaft darf sich an anderen Gesellschaften beteiligen; ausgenommen ist die Beteiligung an Zusammenschlüssen zur gemeinschaftlichen Berufsausübung, insbesondere die Beteiligung an anderen Rechtsanwalts- und/oder Steuerberatungsgesellschaften. Die Ausübung des Notaramts ist nicht Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft (§ 59 a Abs. 1 Satz 3 BRAO).
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.