Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung eige-nen Vermögens sowie die Beteiligung an Unternehmen jeweils im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung und alle damit zusammenhängenden Geschäfte im In- und Ausland. Hierzu gehört auch das Erwerben, Halten, Verwalten und Veräußern von Grundbesitz und von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Übernahme von Holding-Funktionen an Unternehmen und die Übernahme einer Komplementärfunktion in Kommanditgesellschaften, dieses ebenfalls im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung und nichts als Dienstleistung für Dritte. Die Gesellschaft kann jede ihrer Beteiligungen veräußern oder ihr Geschäft oder Vermögen insgesamt oder Teile davon abspalten oder an verbundene Unternehmen übertragen. Sie kann ferner Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, unter ihrer einheitlichen Leitung zusammenfassen und/oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung(en) beschränken und Unternehmensverträge jeder Art abschließen sowie ihren Betrieb ganz oder teilweise in Unternehmen, an denen sie mehrheitlich beteiligt ist, ausgliedern oder solchen Unternehmen überlassen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Maßnahmen zu treffen, die dem vorstehenden Geschäftszweck dienlich und förderlich sind.
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