1. Förderung der Kunst und Kultur. 2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Betreiben einer allgemein zugänglichen Informationsplattform über Künstler und Kreative aus der Kunst und Kultur, beginnend mit der Region Frankfurt/M. b) Organisation und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen auf dem Gebiet der bildenden und darstellenden Kunst, der Soziokultur, der Musik und Literatur sowie des Dokumentarfilms. Es können auch Kooperationen mit Kulturschaffenden und anderen Kulturträgern eingegangen werden. c) Weiter- oder Fortbildungsmaßnahmen zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten zum Kulturmanagement undkulturellen Schaffens. 3. die Eingliederung und Weiterleitung von Mitteln zur Förderung der Kunst und Kultur durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die diese Mittel zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke unmittelbar und ausschließlich zu verwenden hat.
Filmproduktion
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