Durchführung von Prüftätigkeiten und gutachterlichen Äußerungen an: 1. überwachungsbedürftigen Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bzw. des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) 2. Anlagen nach wasserrechtlichen Vorschriften (Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) der einzelnen Bundesländer); Ausbildung von prüfberechtigtem Personal - Erstellung technischer Berichte und Gutachten als Grundlage zur Erteilung von Genehmigungen für Fahrzeuge, Fahrzeugteile, Systeme oder selbständige technische Einheiten; die Gesellschaft führt die dazu erforderlichen Prüfungen durch bzw. beaufsichtigt Prüfungen, die von Dritten durchgeführt werden.
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