Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere im Wege der Förderung von Künstlerinnen und Künstlern (Zielgruppe) durch die Schaffung einer nachhaltigen räumlichen Infrastruktur für künstlerisches Arbeiten in Berlin sowie der Vernetzung und des spartenübergreifenden Austauschs untereinander. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die verbilligte Überlassung von Infrastrukturen an förderwürdige Künstlerinnen und Künstler, die aufgrund ihres Einkommens nicht in der Lage sind entsprechende Räumlichkeiten anzumieten. So soll der Verdrängung von Kunst- und Kulturproduktion aus der Stadt heraus entgegengewirkt werden und Berlin weiterhin ein attraktiver Arbeitsort für professionelle Künstlerinnen und Künstler sein. Die verbilligte Überlassung von Räumlichkeiten wird grundsätzlich allen Personen zur Verfügung gestellt, die die Förderrichtlinien der Gesellschaft erfüllen. Darüber hinaus wird maßgeblich der kulturelle und künstlerische Austausch sowie die spartenübergreifende Vernetzung der Künstlerinnen und Künstler durch die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, die allen Künstlerinnen und Künstlern zur Verfügung stehen, gefördert. Zudem ermöglichen interdisziplinä- re Standorte weitere selbstinitiierte Vernetzung und Kooperationen der Künstlerinnen und Künstler untereinander. So dienen die Räumlichkeiten darüber hinaus auch der gemeinsamen Produktion von Kunst und Kultur, die u. a. im Rahmen von Veranstaltungen aller Art, z. B. Konzerte, Theateraufführungen und Ausstellungen, der Öffentlichkeit zur Verfü- gung gestellt werden sollen. Zudem soll die Gesellschaft Berlin als Standort für Kunst und Kultur in Deutschland und international stärken.
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