Ziel der Genossenschaft ist die gute, sichere und sozial verantwortbare sowie wirtschaftliche Wohnungsversorgung ihrer Mitglieder. Insbesondere fördert die Genossenschaft gemeinschaftliches, ökologisches und selbstbestimmtes Wohnen in dauerhaft gesicherten Verhältnissen. (2) Die Genossenschaft kann Grundstücke erwerben, sie kann Erbbaurechte vergeben, Nutzungsverträge abschließen und Wohnungen bewirtschaften. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben erledigen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen wie z.B. Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Bei der Bewirtschaftung der Wohnungen werden Formen der Selbstverwaltung realisiert. (3) Sie überlässt den Wohnraum Ihren Mitgliedern zu angemessenen Nutzungsgeldern. (4) Die Genossenschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
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