(1) Satzungszweck ist die Förderung von Kunst und Kultur. (2) Gegenstand des Unternehmens ist die Verwirklichung des Satzungszwecks. Dabei wird der Satzungszweck insbesondere verwirklicht durch a) den Betrieb und die regelmäßige Unterhaltung des Kunsthauses Göttingen (Düstere Straße 7 in 37073 Göttingen), insbesondere als Ausstellungsort für bildende Kunst und Kultur sowie als Ort für Bildung, Vermittlung und Interaktion mit Kunst und Kultur, b) die Organisation und Durchführung von Kunst- und Kulturausstellungen, Vortrags- und sonstigen Veranstaltungen für bildende Kunst und Kultur sowie c) die Herausgabe von kulturellen und kunstwissenschaftlichen Publikationen wie Katalogen und Werkverzeichnissen, soweit sich diese Publikationen auf Kunst und Kultur beziehen, die im Kunsthaus Göttingen ausgestellt bzw. dargeboten wird.
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