Langfristige Ertragserzielung durch den Erwerb, das Halten, die Vermietung und Verpachtung, die Verwaltung sowie den Verkauf von Immobilienvermögen. Immobilienvermögen im Sinne des Gesellschaftsvertrages sind a) Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke; b) Grundstücke im Zustand der Bebauung; c) unbebaute Grundstücke, die für eine alsbaldige eigenen Bebauung nach Maßgabe des Buchstabens a) bestimmt und geeignet sind; d) Erbbaurechte unter den Voraussetzungen der Buchstaben a) bis c); e) andere Grundstücke und andere Erbbaurechte sowie die Recht in Form des Wohnungseigentums, Teileigentums, Wohnungserbbaurechts und Teilerbbaurechts; f) Nießbrauchrechte an Grundstücken nach Maßgabe des Buchstanben a), die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen. 2. Der Erwerb und die Verwaltung von zur Bewirtschaftung des Immobilienvermögens erforderlichen Gegenständen. 3. Die Anlage von liquiden Mitteln am Geld- oder Kapitalmarkt.
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