1. die Aus-, Fort- und Weiterbildung, hauptsächlich auf dem Gebiet - des ökologischen Landbaus - der Landschaftsgestaltung/Landschaftspflege - des Natur- und Umweltschutzes - der Landwirtschaft - der Viehzucht - des Gartenbaus/Landschafts- und Sportplatzbau - der Floristik - der Landtechnik - der Hauswirtschaft - der Vermarktung von Erzeugnissen für die menschliche und tierische Ernährung - der Wasserwirtschaft einschließlich Grundwasserschutz und -sanierung - der Abwasserwirtschaft - der Abfallentsorgung - der Abluftbehandlung - der Forstwirtschaft - des Jagdwesens - der Denkmalspflege - der Siedlungs- und Dorfgestaltung - der Erholung - der Umweltverträglichkeitsprüfung - des Rechtes inbesondere - Grundrecht - Umweltrecht - Bürgerliches Recht und Umweltschutz - Strafrecht und Umweltschutz - Umweltrecht- Gewerberecht - Arbeitsrecht -Gefährliche Stoffe - Recht und Immissionsschutz - Wasserrecht - Abfallrecht - Bodenrecht- Vertragsrecht- Bildungsrecht. 2. Die Fahrschulausbildung in allen Klassen. 3. Die Beratung von landwirtschaftlichen Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben, Gärtnereien, von Behörden, von gewerblichen sowie industriellen Unternehmen und von Bürgern zu Fragen aus den unter Pkt. 1 genannten Bereichen.
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