Förderung der Jugendhilfe im Sinne des § 52 II Satz 1 Nr. 4 AO, Förderung der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 52 Absatz 2 Satz 1 Nr. 7 AO, Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte im Sinne des § 52 Absatz 2 Satz 1 Nr. 10 AO, Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens im Sinne des § 52 Absatz 2 Satz 1 Nr. 13 AO. Der Zweck der Gesellschaft soll insbesondere durch das Einrichten und Betreiben von Einrichtungen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Sinne § 34 SGB VIII, darunter unbegleitete Kinder und Jugendliche aus Kriegsgebieten, erreicht werden. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zweck" der Abgabenordnung.
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
Sozialwesen
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