Für psychisch kranke Menschen und andere benachteiligte Menschen, die die Voraussetzungen des § 53 AO erfüllen, Wohn-, Betreuungs-, Behandlungs- und Arbeitsperspektiven zu bieten, die Kommunikation zwischen psychisch Kranken und anderen Bevölkerungsgruppen zu fördern und zur Erhaltung der Umwelt beizutragen. Dies wird verwirklicht, indem die Gesellschaft sich folgenden Aufgaben insbesondere widmet: 1. Beratung, Betreuung und Behandlung psychisch kranker Menschen, drogenabhängig psychisch kranker Menschen, psychisch kranker Eltern mit ihren Kindern und anderer sozial benachteiligter Menschen, die die Voraussetzungen des § 53 AO erfüllen. Zu diesem Zweck unterhält die Gesellschaft Therapeutische Wohnverbände, Betreutes Einzelwohnen und andere Wohn- und Betreuungsformen; 2. Aufbau und Betrieb von Arbeits- und Beschäftigungsprojekten für psychisch kranke Menschen und andere sozial benachteiligte Menschen, die die Voraussetzungen des § 53 AO erfüllen, sowie die Betreuung dieser Zielpersonen; 3. Aufbau und Betrieb einer Begegnungsstätte für psychisch kranke Menschen und andere sozial benachteiligte Menschen; 4. Aufbau, Organisation und Durchführung von Psycho- und Sozialtherapie, Beratungsangeboten und Fortbildungs-, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für alle Bevölkerungsgruppen.
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