Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung sowie der Rückbau der Landesgartenschau 2003 in Gronau. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts 'Steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung 1977 vom 16. 03. 1976 (BGBl. I S. 613), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. 01. 1998 (BGBl. I S. 164). Die Gesellschaft verfolgt die folgenden Zwecke und verwirklicht diese insbesondere wie nachfolgend aufgeführt: - Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz: Infrastrukturinvestitionen zur Umwelt-, Landschafts- und Naturgestaltung;Maßnahmen, die geeignet sind, die Bereitschaft des Bürgers zum Erleben, zur Weiterentwicklung und zum Schutz seiner Landschaft, Natur und Umwelt zu wecken. - Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, der Kultur-, Kunst- und Denkmalpflege, Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung, Gesundheitswesen, Tierschutz, Verbraucherberatung, Völkerverständigung und Zusammenarbeit der Regionen im niederländisch/deutschen Grenzgebiet. - Städtebauliche Verbesserungen. - Durchführung von Ausstellungen und Veranstaltungen. - Einbeziehung der Kultur-, Kunst- und Denkmalpflege und der übrigen Bereiche in vorhandene Freiflächen. - Wohlfahrtswesen, Jugendpflege und Sport: Schaffung und Gestaltung einer Erholungslandschaft, Schaffung von Sport- und Freizeiteinrichtungen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig;sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die unmittelbar oder mittelbar dem Gegenstand des Unternehmens dienen, ihn fördern oder wirtschaftlich berühren;insbesondere veranlasst sie die Investitionen und besorgt die Koordination aller mit der Planung, Gestaltung, dem Bau und der Durchführung der Landesgartenschau befassten Behörden, Dienststellen, Verbände, Firmen und sonstigen juristischen sowie natürlichen Personen. Zur Durchführung des Gesellschaftszwecks kann die Gesellschaft zur Einsparung von eigenem Personal mit anderen Gesellschaften, Institutionen und Personen Geschäftsbesorgungs- und Verwaltungsverträge abschließen.
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