1. Zweck der Gesellschaft ist a. die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte, Kriegs- und Katastrophenopfer und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; b. Förderung des Suchdienstes für Vermisste; c. Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; d. Förderung von Frieden, Gerechtigkeit und nachhaltiger Entwicklung; e. Förderung gemeinnütziger religiöser Glaubensgemeinschaften. 2. Die Gesellschaft erfüllt ihre Zwecke in Abs. (1) insbesondere durch folgende Maßnahmen: a. Humanitäre Hilfsleistungen wie Bereitstellung von Nahrung, Unterkunft, medizinischer Versorgung, mildtätige Gaben usw., b. Gewinnung, Schulung und Unterstützung von Freiwilligen für Einsätze vor Ort; Ausbildung für Tätigkeiten in Kriegs- und Krisenregionen, c. Durchführung von Programmen zur Förderung von Frieden, Gerechtigkeit und nachhaltiger Entwicklung in den betroffenen Gemeinschaften; Bildungsprojekte, Friedensförderung, Kapazitätsaufbau, Schaffung von Arbeitsstellen etc.
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