Menschen mit geistigen oder körperlichen Benachteiligungen oder gesundheitlichen Einschränkungen ein möglichst selbstbestimmtes und selbständiges Leben unter Umständen durch Unterstützung und Hilfestellung zu ermöglichen. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung Bedürftiger im Sinne der Unterstützung und Information von Angehörigen kranker und pflegebedürftiger Menschen sowie Förderung durch Durchführung von sozialen und sozialpädagogischen Maßnahmen (Wohlfahrtspflege). Die Gesellschaft versteht sich als Bestandteil der Angehörigenhilfe. Ziel ist es, den Angehörigen kranker und pflegebedürftiger Menschen Gespräche anzubieten und gleichzeitig die Angehörigen bei Bedarf über einen längeren Zeitraum hinweg zu begleiten und den Pflegebedürftigen und Kranken die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und Vereinsamung entgegenwirken. Hierzu werden gemeinsame kulturelle Veranstaltungen geplant und durchgeführt. Der Satzungszweck wird u.a. durch eine bedarfsgerechte Ernährungsplanung und gemeinsame Haushaltsführung, Hilfe und Unterstützung bei der Gesundheitspflege und die Zurverfügungstellung von Bekleidung verwirklicht, gleichzeitig werden integrative Freizeitangebote für Erwachsene als Bestandteil der Therapie der zu unterstützenden Menschen unterbreitet. Die Gesellschaft bietet zum Erreichen dieser Ziele, Räume und Unterkünfte. Die Gesellschaft bietet den zu unterstützenden Menschen die Möglichkeit, in Wohngemeinschaften zu leben. Der Zweck und das Ziel der Gesellschaft sind darauf gerichtet, die Interessen von kranken und pflegebedürftigen Menschen zu vertreten, öffentlich zu machen und zu deren Durchsetzung beizutragen und ihre Intimsphäre zu schützen. Dies soll u.a. durch Beratungsangebote für Hilfe, Pflege und Behandlung sowie Aufklärung und Information der Öffentlichkeit z.B. durch Vorträge, Veröffentlichungen in den Medien und Informationsstände über im In- und Ausland bestehende Missstände, sowie Akquisition von Sach- und Geldspenden zur Durchführung der Hilfe verwirklicht werden. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur und ausschließlich für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der/Die Gesellschafter darf/dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Er/Sie erhält/erhalten bei seinem/ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als seine/ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert seiner/ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
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