Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Wohlfahrtspflege (§ 66 Abgabenordnung) sowie der Fort- und Weiterbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 Abgabenordnung). Der Satzungszweck Förderung der Wohlfahrtspflege wird insbesondere durch den Betrieb von Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung und Gemeinschaftshäusern für Menschen mit und ohne Behinderung verwirklicht sowie durch andere Einrichtungen sozialer Hilfen, insbesondere solche zur Unterstützung und Assistenz sowie Förderung und Pflege von Menschen mit Behinderungen. Unter Beachtung der UN-Behindertenrechtskonvention werden im Rahmen von §§ 66 und 65 Abgabenordnung Angebote für Menschen mit und ohne Behinderung geschaffen, betrieben und entwickelt, die der Inklusion und Sozialraumorientierung zuträglich sind und durch die sich Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderung realisieren lassen. Der Satzungszweck Förderung der Fort- und Weiterbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 Abgabenordnung) wird insbesondere durch den Betrieb einer inklusiv ausgerichteten Bildungseinrichtung im Sinne von § 68 Nr. 8 Abgabenordnung verwirklicht, die Angebote zur Fort- und Weiterbildung entwickelt, anbietet und durchführt. Diese Angebote richten sich an die Allgemeinheit mit dem Ziel, Wissen und Kompetenzen insbesondere in Themenfeldern aufzubauen und zu vertiefen, die dem gesellschaftlichen Miteinander von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung zuträglich sind und dabei helfen, Barrieren abzubauen. Die Gesellschaft verfolgt diesen Zweck im Rahmen ihrer sachlichen Möglichkeiten ohne Rücksicht auf Staatszugehörigkeit, Konfession, Rasse, Geschlecht oder Wohnsitz der zu Betreuenden.
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