1. Die Gesellschaft mit Sitz in Leverkusen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. 2. Zwecke der Gesellschaft sind . die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung . die Förderung des Wohlfahrtswesens . die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung . die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege . die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch . die Errichtung, die Unterhaltung und den Betrieb von Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderung auf eine Eingliederung in das Arbeitsleben vorbereitet werden, und, soweit sie in der angegebenen Weise nicht eingegliedert werden können, in denen sie einen ständigen Arbeitsplatz erhalten sollen, insbesondere von Werkstätten für behinderte Menschen im Sinne des Sozialgesetzbuches IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) und Inklusionsbetriebe; . Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen; . lebenspraktische und berufsvorbereitende Bildung, insbesondere von Menschen mit Behinderung; . Verhütung und Reduzierung von Gesundheitsgefahren, insbesondere bei Menschen mit Behinderung, u. a. durch Aufklärung über gesundheitliche Risiken, durch Maßnahmen zur Vermeidung von Krankheiten sowie durch sonstige Vorsorgemaßnahmen. . Unterstützungsmaßnahmen für Menschen, die aufgrund geistiger, psychischer oder seelischer Behinderung oder Erkrankung auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 4. Die Maßnahmen der Gesellschaft dienen der wirksamen Eingliederung von Menschen mit Behinderung. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen. Insbesondere darf sich die Gesellschaft unmittelbar und mittelbar an anderen Unternehmen beteiligen, diese gründen oder betreiben. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen berechtigt.
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