Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelichen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Aufnahme und Betreuung von Menschen mit Behinderung sowie im Rahmen von inklusiven Wohnprojekten, ohne Rücksicht auf die Zugehörigkeit zu einer Religion, Weltanschauung, Rasse, Nationalität oder politischen Partei sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Die Gesellschaft errichtet und unterhält in diesem Zusammenhang Wohnprojekte, in denen das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung ermöglicht wird. Die Isolation von Menschen mit Behinderung soll dadurch verhindert und ein inklusives Gemeinwesen geschaffen werden. Durch ein umfassendes Angebot an Betreuungsleistungen wird die Umsetzung einer selbstständigen Lebensführung gefördert.
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