(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Erzeugnissen zum Markieren, Schreiben, Zeichnen, zur Förderung von Kommunikation und Zusammenarbeit sowie von Erzeugnissen der dekorativen Kosmetik und Hautverzierung und anderen Produkten; die Erbringung von hiermit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. (2) Die Legamaster GmbH ist - soweit gesetzlich zulässig - zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die mit dem Gegenstand der Gesellschaft zusammenhängen oder ihn unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Sie kann ihre Tätigkeit auf einen oder einzelne der in Abs. 1 genannten Gegenstände beschränken. (3) Sie kann insbesondere hierzu auch Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, andere Unternehmungen gründen, erwerben oder sich an solchen beteiligen. Der Unternehmensgegenstand von Tochter- und Beteiligungsunternehmen darf auch Gegenstände außerhalb der in Abs. 1 genannten Gegenstände umfassen. (4) Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.
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