1. Die Förderung der Volks- und Berufsbildung durch den Betrieb einer Volkshochschule in den Städten Hemmingen, Laatzen und Pattensen. 2. Die Gesellschaft nimmt den gesetzlichen Auftrag nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung wahr. Sie fördert die außerschulische Erwachsenen- und Jugendbildung durch allgemeine, kulturelle, berufliche und politische Bildung. Die Gesellschaft kann auch Aufgaben der Jugendberufshilfe, der Berufsförderung und der Beschäftigungsförderung wahrnehmen. Der Zugang zu den Veranstaltungen der Gesellschaft ist dabei für jede/n offen, unabhängig von Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer, weltanschaulicher und religiöser Anschauung und gesellschaftlicher oder beruflicher Stellung. Gesellschaftszweck ist auch der Betrieb einer Einrichtung der Wohlfahrtspflege, zu dessen Verwirklichung z. B. die Abgabe von Möbeln, Einrichtungsgegenständen an Bedürftige im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO) gehört.
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Unterricht & Erziehung
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