Förderung der Jugendhilfe und die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Weiterhin erbringt die Gesellschaft allgemeine mildtätige Zwecke für die Förderung und Unterstützung von Schülern und Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen, sowie für die Unterstützung von geflüchteten Menschen. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch: a. Erziehung und Förderung von Kindern und Jugendlichen nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe insbesondere im Rahmen ambulanter, teilstationärer und stationärer erzieherischer Hilfen, sowie bei Bedarf Unterstützungsleistungen des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - §§ 90 ff. SGB IX; b. familienorientiertes Zusammenleben im Rahmen der stationären Hilfen, insbesondere in den Familienwohngruppen; c. Entwicklung und Durchführung individueller und spezieller erzieherischer Hilfen im Einzelfall; d. Einbeziehung der Eltern und Elternteile in den Erziehungsprozess durch Information und Beratung (Elternarbeit); e. Förderung der Weiterbildung in der Kinder- und Jugendhilfe; f. Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind; g. Entwicklung und Durchführung individueller und spezieller Angebote für Schulklassen allgemeinbildender Schulen zu verschiedenen klassenspezifischen Themen, wie bspw. Mobbing, gewaltfreie Kommunikation, gewaltfreier Umgang miteinander; h. Unterstützung von geflüchteten Menschen im Rahmen eines mobilen Auszugsmanagements für Rechtskreiswechsler aus Übergangswohnheimen in eigenen Wohnraum, sowie Integrationsarbeit für geflüchtete Menschen in Übergangswohnheimen und eigenen Wohnraum. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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