Erbringung von Ingenieurleistungen von im Bauwesen tätigen Ingenieuren nach § 30 Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) in der Fassung vom 19.07.1994 GVBl. 1994, 253 sowie sämtliche damit zusammenhängenden berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, insbesondere die Erstattung von Gutachten.
Ingenieurbüro
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