Gemeinschaftliche Berufsausübung als Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, wobei jede Rechtsanwälten erlaubte Tätigkeit innerhalb der Partnerschaftsgesellschaft ausgeübt wird und steuerberatende und wirtschaftsprüfende Tätigkeiten durch andere Rechtsträger außerhalb der Partnerschaft ausgeübt wird, Die Ausübung von steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Tätigkeiten durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist in der Partnerschaftsgesellschaft nicht zulässig.
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