Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von a. Wissenschaft und Forschung, b. Bildung und Erziehung, c. Jugendhilfe, d. Sport, d. Entwicklungszusammenarbeit, e. Tierschutz und f. mildtätigen Zwecken. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des Öffentlichen Rechts für die Verwirklichung der vorgenannten steuerbegünstigen Zwecke. 2. Die Gesellschaft verwirklicht diese Zwecke durch eigene Maßnahmen und finanzielle Zuwendungen, insbesondere durch - Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen (2.8. Seminare oder Aufbaustudiengänge) und Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Wirtschafts-, Rechts-, Politik-, Geistes- und/oder Naturwissenschaften; - Vergabe von Forschungsaufträgen und Förderpreisen in den oben genannten Gebieten unter Beachtung von ggfs. zu erlassenden (Vergabe-) Richtlinien; - Förderung der Bildung von Führungspersönlichkeiten und insbesondere von Führungsnachwuchs in der Wirtschaft, insbesondere durch Durchführung oder Förderung von Veranstaltungen (wie z.B. Seminare oder Aufbaustudiengänge) oder Vergabe von Fördermitteln unter Beachtung von ggfs. zu erlassenden (Vergabe-)Richtlinien ; Förderung der Erforschung des Lebens und der Ideen von Personen, die persönlich Widerstand gegen totalitäre Herrschaft geleistet haben, und Verbreitung der Forschungsergebnisse; Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Jugendschutzes und die Förderung der Erziehung in der Familie durch Verwirklichung oder Unterstützung von Programmen zur Persönlichkeitserziehung und/oder durch Hilfe in Notsituationen aller Art sowie die Förderung oder Einrichtung und Unterhaltung von Kindergärten, Jugend-, Schul- und Lehrlingsheimen, Jugendherbergen; finanzielle Unterstützung von Personen, die wegen Krankheit oder wegen ihres Alters oder aus anderen, auch wirtschaftlichen Gründen hilfsbedürftig im Sinne von g 53 AO sind; Förderung des Jugendsports durch Unterstützung von sportlichen Veranstaltungen aller Art ( insbesondere Turniere, Wettkämpfe), Verbesserung der Lebensumstände in Entwicklungsländern durch materielle und/oder ideelle selbstlose Unterstützung bedürftiger Personen oder Personengruppen sowie Förderung der Fähigkeiten, die eigenen Lebensumstände zu verbessern und langfristig von Spenden unabhängig zu sein (2.8. durch finanzielle Förderung der Schaffung von Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten, Schulungen in Hygienelehre, Verbesserung der sanitären Bedingungen, Mithilfe bei der Schaffung von Existenzgrundlagen); finanzielle Unterstützung von Projekten zur Soforthilfe (2.8. ärztliche Versorgung, Ernährung und Unterkunft); ideelle und/oder finanzielle Förderung von Programmen und Projekten in Entwicklungsländern, die von anderen gemeinnützigen Einrichtungen zum Schutze der Menschenrechte durchgeführt werden; Aufbau infrastruktureller Maßnahmen durch Finanzierung des Baus und/oder der Errichtung sowie der Unterhaltung von Trinkwasser und Stromversorgungen, Schulen und Krankenhäusern; - Unterstützung von bedürftigen Tieren; - Verbesserung der Haltungsbedingungen und Transporte von Nutzvieh sowie die Aufklärung hierüber; - Aufklärung über die Herstellung von Medikamentenbestandteilen durch Tiere, z.B. Personen; - finanzielle Förderung der Forschung zu Ersatz- und Ergänzungsmaßnahmen zum Tierversuch.
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