Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe und die Förderung der Erziehung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung dieser Zwecke durch die andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit dem Ziel, bedürftigen und benachteiligten Kindern in Indien eine schulische Aus- und Weiterbildung zu ermöglichen, denen aufgrund von Armut, Kasten- oder religiöser Zugehörigkeit eine solche vorenthalten ist. Die Gesellschaft achtet dabei auf Chancengleichheit für Jungen und Mädchen. Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. AO für die steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften. Zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks wird die Gesellschaft insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland Spenden sammeln und sonstige freiwillige Zuwendungen annehmen. Die Spenden werden zweckgebunden insbesondere für Schulgeldzahlungen, Mahlzeiten, Schuluniformen, Unterrichtsmaterial, schulische Transportkosten und Unterrichtskosten verwendet.
Sozialwesen
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