A) Die Anlagevermittlung nach § 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO. b) Die Erbringung oder Unterstützung bei der Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Fonds, oder deren Verwaltern, insbesondere von Immobilienfonds oder Debt-Fonds zur Finanzierung von Immobilien(-gesellschaften), welche insbesondere Darlehen für den Erwerb von Immobilien(-gesellschaften) vergeben oder erwerben oder sich unmittelbar oder mittelbar an Immobilien(-gesellschaften) beteiligen. c) Erbringung von Beratungsleistungen bei der Finanzierung von Immobilienprojekten und Immobilientransaktionen. Die Gesellschaft ist ermächtigt, Geschäfte nach § 34c GewO zu führen. Geschäfte, mit Ausnahme nach § 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO oder nach § 34c GewO, die nach § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG und/oder § 34f GewO erlaubnispflichtig sind, gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens.
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