Anbieten von Medien- und Marketingdienstleistungen (umfasst alle Tätigkeiten die zur Planung und Durchführung von Werbe- und Marketingmaßnahmen nötig sind), die Übernahme von Agenturservices (umfasst alle Tätigkeiten die zur Buchung von Werbeblöcken in Funk und Fernsehen sowie auf kommerziellen Werbeflächen, nötig sind), das Anbieten von Dienstleistungen im Bereich Außenwerbung (Produktion, Installation und Verkauf von für die Außenwerbung benötigten Werbeträgern), die Vermittlung von Verträgen im Bereich Medien (Vermittlung von Druck und Produktionsaufträgen, Vermittlung von Mietverträgen für Werbeflächen), Marketing (Durchführung von Werbemaßnahmen), Internet- und Kommunikationstechnik (Verkauf und Produktion von Kommunikationstechnik, Erstellung von Websites) und Beteiligungen aller Art (finanzielle Beteiligungen an Unternehmen aus der Medienbranche im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht im Namen bzw. Auftrag Dritter), Werbekampagnen. Der Verkauf von Druckerzeugnissen und Materialien die zur Herstellung von Marketing und Medienprodukten bzw. Dienstleistungen benötigt werden.
Werbeagenturen
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