Betreiben eines Cafés, Catering und Bistrobetriebes und die Beteiligung an solchen Einrichtungen. Voraussetzung für die Eröffnung einer Gaststätte i.S.v. § 1 GastG ist die Erteilung einer Genehmigung nach § 2 Abs. 1 GastG oder die Vorlage der Befreiungstatbestände nach § 2 Abs. 2 GastG.
Telefon
+49 6172 2679055
Gastronomie
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827