Förderung des Wohlfahrtswesens. Insbesondere wird die Arbeit und Beschäftigung von psychisch erkrankten und behinderten und benachteiligten Menschen gefördert. Die Förderung des Wohlfahrtswesens. Insbesondere wird die Arbeit und Beschäftigung von psychisch erkrankten und behinderten und benachteiligten Menschen gefördert. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen für psychisch kranke und behinderte Menschen, indem die Gesellschaft für diese sinnstiftende Arbeit schafft, ein Netzwerk zwischen Entwerfern, Produzenten und Handel aufbaut, und für den notwendigen Vertrieb der erzeugten Waren sorgt. Eine positive Öffentlichkeitsarbeit für den betroffenen Personenkreis. Ein besonderes Augenmerk legt die Gesellschaft auf die Förderung der Gleichberechtigung behinderter Menschen und das Eintreten für eine Entstigmatisierung. Die Unterstützung der für die Gesellschaft tätigen diakonischen und sozialen Einrichtungen, indem sie Fort- und Weiterbildungen, Fachtage, Beratungen usw. für diese anbietet. Sie widmet sich insbesondere der Bildungsarbeit für den Personenkreis der psychisch erkrankten und behinderten Menschen. Die Beratung diakonischer und sozialer Einrichtungen bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen für von einer Behinderung betroffene Menschen.
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Sozialwesen
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