1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Volks- und Berufsbildung, die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und die Förderung mildtätiger Zwecke. 3. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen: a) Planung, Koordination und Bereitstellung unmittelbarer Hilfe in humanitären Notsituationen verbunden mit dem Aufbau von Hilfseinrichtungen für humanitäre Einsätze sowie Betreuungseinrichtungen für Betroffene. b) Unmittelbare Bereitstellung des Lebensnotwendigen (Wasser, Nahrungsmittel, Hygieneartikel, u.s.w.) für vulnerable Bevölkerungsgruppen. c) Planung und Bereitstellung von Wohnungseinrichtungen, Lern- und Ausbildungsmaterial für aus schwierigen Verhältnissen stammende Kinder und junge Menschen. d) Spendenverwaltung verbunden mit unmittelbarer Projektfinanzierung.
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