Verfolgung ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigter Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, der Kindertagesbetreuung entsprechend des KitaG - Brandenburg, sowie die Förderung des Sports entsprechend der Zielgruppe von 0-27 Jahren des KJHG. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Übernahme der Trägerschaft und das Betreiben von Kindertagesstätten. Besondere Bedeutung besitzt dabei der ausreichende Spiel- und Bewegungsraum im Lebensalltag der Kinder sowie die ganzheitliche Förderung ihrer psycho-sozialen Entwicklung. Es soll die individuelle und soziale Entfaltung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. Ferner wird der Zweck verwirklicht im Rahmen der Durchführung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, bei denen die sportliche Betätigung im Vordergrund steht.
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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