Eine soziale Einrichtung von Arbeitgebern (Trägerunternehmen), die ihre betrieblichen Altersvorsorgemaßnahmen teilweise oder in Gänze auch für einzelne Arbeitnehmer i. S. d. BetrAVG über eine Unterstützungskasse (Gruppen-Unterstützungskasse) durchführen wollen. Ausschließlicher und unabänderlicher Gegenstand des Unternehmens ist es, Arbeitnehmern und früheren Arbeitnehmern der Trägerunternehmen sowie den Hinterbliebenen im Alter sowie bei bei Invalidität bzw. Pflegebedürftichkeit nach Maßgabe der Satzung und der ergänzenden Richtlinien der Gesellschaft laufend oder einmalig freiwillige Vorsorgeleistungen zu gewähren. Ihnen gleichgestellt sind arbeitnehmerähnliche und frühere arbeitnehmerähnliche Personen und deren Hinterbliebene.
Sozialwesen
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