Entwicklung und Förderung der Tätigkeit im weitesten Sinne von Vereinen, Verbänden und Unternehmen, auch grenzüberschreitend, ebenfalls durch die teilweise Übernahme bestimmter Tätigkeiten oder durch Outsourcing, nur für Mitglieder in Form einer Hilfsfirma. Die EWIV kann auch als Marketing-, Vertriebs und Einkaufsgemeinschaft für ihre Mitglieder oder die mit ihr vertraglich verbundenen Organisationen tätig werden; sie kann auch für die gemeinsame Nutzung von Lizenz- oder Franchiserechten tätig werden. Die EWIV kann Leistungen ihrer Mitglieder direkt auf eigene Rechnung der EWlV abrechnen. Die Mitglieder können Betriebskosten durch die EWIV begleichen lassen. Gegenstand der EWIV ist auch der internationale Informations- und Erfahrungsaustausch, die Abhaltung von Seminaren, Konferenzen und anderen Veranstaltungen sowie die Erstellung und Herausgabe von bzw. die Werbung für und der Vertrieb von Publikationen in jeder Form und die Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen öffentlichen, privaten und Nichtregierungs-Organisationen. Die EWIV kann vertragliche Beziehungen mit anderen Unternehmen und Organisationen unterhalten. Sie kann unselbstständige Projektbüros oder lnformationsstellen, wo auch immer, eröffnen, Die EWIV kann auch geistiges Eigentum (Copyrights, Marken, Lizenzen usw.) in eigenem Namen, für Mitglieder oder Dritte verwalten und verwerten. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Verwertung der erlangten Rechte unter Einbeziehung der betroffenen Mitglieder. Die EWIV arbeitet nicht auf wirtschaftlichen Gewinn orientiert. Die EWIV darf kein eigenes operatives Geschäft betreiben. Sie dient als Hilfsgesellschaft ausschließlich der Verwaltung der Mitglieder.
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