Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Klimaschutzes im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 8 der Abgabenordung sowie der Volksbildung im Sinne von § 52 Abs 2 Nr 7. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch die Aufbereitung und Vermittlung von klima- und energiewirtschaftlichen und -politischen Themen in Medien und für Medien. Dies erfolgt durch Beauftragung und Erstellung von Inhalten - etwa Filmen, Artikeln, Büchern und Social-Media-Inhalten -, die nach journalistischen Qualitätskriterien erarbeitetet werden und die über lnternetplattformen, Social-Media-Kanäle und Webseiten veröffentlicht werden. Darüber hinaus kann eine Veröffentlichung auch über andere Wege, die der Förderung des Klimaschutzes im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 8 der Abgabenordung sowie der Volksbildung im Sinne von § 52 Abs 2 Nr 7 der Abgabenordnung dienen, erfolgen wie über Rundfunk- und Fernsehanstalten, Verlage, gemeinnützige Einrichtungen und Online-Medien.
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