Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Erbringung von Geschäftsführungs-, Management- und Beratungsleistungen für Tochter- und Beteiligungsunternehmen und Dritte. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Sie kann andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie Organschafts- und Ergebnisabführungsverträge sowie Unternehmensverträge aller Art abschließen. Die Gesellschaft kann Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, strukturell verändern, unter einheitlicher Leitung zusammenfassen oder sich auf deren Verwaltung beschränken sowie über ihren Beteiligungsbesitz verfügen. Die Gesellschaft wird keine Leistungen erbringen die gesonderter behördlicher Genehmigung nach den §§34c, 34d, 34e, 34f oder 34h GewO bedürfen.
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