Wahrnehmung von Berufsaufgaben der Architektinnen und Architekten nach Art. 3 Abs. 1 sowie Abs. 6 BauKaG, insbesondere die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken sowie Orts- und Stadtplanung innerhalb der Fachrichtung und die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung, Ausführung und Steuerung des Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten sowie Überwachung der Ausführung und die Projektentwicklung.
Architekten
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