Stärkung des demokratischen Staatswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 24 AO), z.B. durch unter § 2 d), e) und I) benannte Tätigkeit, der politischen Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), z.B. durch unter § 2 g), i) - k) benannte Tätigkeit, der Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO), z.B. durch unter § 2 h) benannte Tätigkeit, der Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgter (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO), z.B. durch unter § 2 b) und f) benannte Tätigkeit, die Förderung der Relgion ( § 52 Abs. 2 Nr. 2 AO) z.B. durch unter § 2 a) und f) benannte Tätigkeit, sowie die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO) z.B. durch unter § 2 c), e) und f) benannte Tätigkeit.
Unterricht & Erziehung
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