Betrieb von Maler und Lackierwerkstätten. Das Arbeitsgebiet ist im Maler- und Tapezierbereich, sowie im Lackierbereich, Einbrenn- und Beschichtungslackierung, Bodenbelagsarbeiten, Raumgestaltung im Naß- und Trockenbereich sowie alle damit verbundenen Arbeiten. Die industrielle Beschichtungs- und Einbrennlackierung von Massenteilen und die damit zusammenhängenden Arbeiten. Die Einbrenn- und Beschichtungslackierung von Einzelteilen mit zusammenhängenden Vorarbeiten und Nacharbeiten. Die Herstellung von Schildern und beschrifteten Folien in herkömmlichen Verfahren sowie im Druck und computertechnischen Verfahren. Alle die mit der Raumgestaltung zusammenhängenden Arbeiten und der Handel mit derartigem Zubehör. Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Erreichung des Gesellschaftszweckes, a) die Geschäftsführung von einer oder mehreren KG's zu übernehmen, b) sich an Kommanditgesellschaften zu beteiligen und deren Geschäfte zu führen, c) die Geschäftsführung anderer Gesellschaften zu übernehmen, d) die persönliche Haftung von anderen Gesellschaften zu übernehmen, e) alle Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, die Gesellschaft zu fördern, f) im Namen und Verrechnung anderer Unternehmen Geschäfte zu tätigen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften berechtigt, die den unter Abs. 1 genannten Gesellschaftszweck fördern können. Sie darf andere Unternehmen zum Zweck der horizontalen oder vertikalen Versifikation übernehmen und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie ist berechtigt im Inland und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten.
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Baugewerbe
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