Betreuung hilfsbedürftiger Menschen. Dies geschieht insbesondere durch die Projektierung, Übemahme, Durchführung oder Unterstützung aller Einrichtungen, Aktivitäten oder Maßnahmen, die a) der Pflege oder Betreuung von Kranken, Verletzten, Behinderten, Alten, Sterbenden oder Menschen in persönlichen und sozialen Notlagen, einschließlich der dazu erforderlichen Ausbildungen, b) der Not- oder Entwicklungshilfe in aller Welt, c) der Bildung, der Erziehung und der Familienhilfe d) der Kinder- und Jugendhilfe die in verschiedenen Angebotsformen des Aufgabenkatalogs des Kinder- und Jugendhilfegesetzes geleistet wird (Jugendsozialarbeit, Förderung von Kindem in Tageseinrichtungen, Eingliederungshilfe u. a.), e) der Hilfe oder Betreuung von Flüchtlingen, Aus- oder Übersiedlem oder Ausländern, f) der Unterstützung anderer Werke des Souveränen Malteser-Ritterordens, g) der Unterstützung des Malteser-Hilfsdienstes e.V., insbesondere bei allen Tätigkeiten, die zum Aufgabenbereich einer Hilfsorganisation zählen, und seiner Entlastung durch die Übernahme und Durchführung hauptamtlicher geprägter Dienste, insbesondere des Rettungsdienstes, zu dienen vermögen.
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