(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Volks- und Berufsbildung sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Gründung und den Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V (\"MVZ\") zur Erbringung aller hiernach zulässigen vertrags- und privatärztlichen, -zahnärztlichen und nicht ärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie der Bildung von Kooperationen mit (zahn-)ärztlichen ambulanten und/oder stationären Leistungserbringern im Bereich der Krankenhausbehandlung, der Vorsorge und Rehabilitation und nicht (zahn- )ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens, einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer (zahn-)ärztlicher Versorgungsformen, wie der Besonderen (integrierten) Versorgung. (2) Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftsgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Sie darf sich an anderen Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Zwecken beteiligen sowie die Betriebsführung von anderen Unternehmen und Rechtsträgern mit vergleichbarer Zielsetzung übernehmen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften gründen und Zweigniederlassungen errichten und betreiben. (3) Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit den zum Unternehmensverbund ANSGAR Gruppe gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften und dem Wilhelmsburger Krankenhaus Groß-Sand (steuerbegünstigter Betrieb gewerblicher Art der Kirchengemeinde St. Maximilian Kolbe, Hamburg) durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen aller Art, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen. Zu den erbrachten Leistungen gehören insbesondere die Lieferung von Blut und Blutbestandteilen, Labor- und Pathologieleistungen, Personaldienstleistungen sowie Leistungen im Rahmen von ambulanten Operationen. Zu den in Anspruch genommenen Leistungen gehören insbesondere Verwaltungsleistungen, Servicedienstleistungen, lT- Dienstleistungen, Labor- und Pathologieleistungen sowie Materialbeschaffungen. (4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (5) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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