Landwirtschaftlicher Betrieb im Rahmen einer Gesellschaft, die nach den Vorschriften des § 51 a Bewertungsgesetz als Tierhaltungskooperation landwirtschaftliche Einkünfte erzielt. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.
Land- & Forstwirtschaft
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