Verwalten von Spezial-AIF und Verwalten von europäischen Risikokapitalfonds (EuVECA) und alle damit zusammenhängenden Geschäfte sowie Beteiligung an und Geschäftsführung von ihr verwalteten Spezial-AIF und europäischen Risikokapitalfonds (EuVECA), einschließlich der Beteiligung an diesen als persönlich oder beschränkt haftender Gesellschafter. Die Tätigkeiten des Unternehmens erfolgen auf Grundlage und im Umfang einer Registrierung als Verwalter eines qualifizierten Risikokapitalfonds gemäß Art. 14 Verordnung (EU) Nr. 345/2013 (EuVECA-VO). Die Gesellschaft darf keine Tätigkeiten erbringen, die Dienstleistungen oder Nebendienstleistungen gemäß § 20 Abs, 2 oder 3 KAGB sind. Die Gesellschaft darf Geschäfte zur Anlage ihres eigenen Vermögens betreiben, weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.
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