A) die Förderung der Jugendhilfe b) die Forderung von Wissenschaft und Forschung c) die Förderung von Kunst und Kultur d) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe e) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts, soweit deren Zwecke den Zwecken der Gesellschaft entsprechen. Die Mittelbeschaffung für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts ist aber nur zulässig, wenn diese selbst steuerbegünstigt sind.
Interessengemeinschaften
Theater, Opernhäuser und Konzerthäuser
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