Inklusionswerkstatt/ Inklusionsbetrieb; die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung: durch Förderung folgender Zwecke nach § 52 Abs. 2 AO; Religion, Jugendhilfe, Kunst und Kultur, Erziehung und Berufsbildung, Förderung des Wohlfahrtswesens und die Förderung mildtätiger Zwecke durch Unterstützung von Personen die unter den § 53 Abgabenordnung fallen; Errichtung eines barrierefreien Wohnprojektes für Menschen mit Beeinträchtigungen/Behinderung nach den Grundsätzen des derzeit hierfür gültigen Bundes-Teilhabe-Gesetzes (BTHG) i.V.m. mit SGB IX als Eingliederungshilfe: Fachleistungen/Assistenzleistungen, Teilhabe am Arbeitsleben, Hilfe zum Lebensunterhalt, Aufbau eines Ambulanten Betreuungsdienstes zur Erbringung von Leistungen der sozialen Teilhabe, Errichtung und Unterhaltung von Angeboten zur Sicherung ganztätiger Bildung, Betreuung und Erziehung, Organisation und Durchführung von Bildungs- und Weiterbildungs- Maßnahmen, Beratung und die Unterstützung der Angehörigen, Beratung und Unterstützung von anderen gemeinnützigen Körperschaften für inklusive Maßnahmen und Prozesse, Beratung und Begleitung der Menschen mit Beeinträchtigungen/Behinderungen bei der Inklusion in die Arbeitswelt, Implementierung christlicher Werte für die Grundausrichtung der Gemeinschaft, Inklusion zum Wohnen in der Gemeinde, Förderung und Entwicklung künstlerischer Begabungen.
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