Behinderten- und Krankentransport sowie Betrieb eines Taxi- und Mietwagenunternehmens; Personenbeförderung, insbesondere Durchführung von Krankenfahrdiensten. Diese Gegenstände umfassen alle Aufgaben, welche in Anlage 3 zu den §§ 3 und 7 der Berufsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) aufgeführt sind.
Taxiunternehmen
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