Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige, kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist -die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, -die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, -die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zweck der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft, für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder für im Ausland ansässige Körperschaften, wenn sie für der Art nach steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden und die Tätigkeit der Körperschaft im Einklang mit dem deutschen Gemeinnützigkeitsrecht steht oder für Hilfspersonen. Die Mittelbeschaffung erfolgt in der Regel durch Spendenaufrufe in den Medien des Medienhauses Lensing und durch sonstige Spendeneinwerbung.
Interessengemeinschaften
Sozialwesen
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