Beratung und Schulung auf dem Gebiet des Diabetes mellitus und seiner Begleit- und Folgeerkrankungen samt der psychosomatischen Folgen bzw. Ursachen sowie die Abgabe und der Handel von Diabetesbedarf und sonstigen Artikeln des Gesundheitswesens - mit Ausnahme apothekenpflichtiger Arzneimittel und Heilmittel nach § 124 SGB V - einschließlich der Entwicklung und Umsetzung von entsprechenden Vermarktungsstrategien; Betreuen eines medizinischen Versorgungszentrums, einschließlich des technischen Support und Facility Management; Betreiben von Podologie- und Fußpflegepraxen; Organisation und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen; Organisation und Durchführung von Aufklärungs- und Bildungsveranstaltungen für Patienten; Dekorations- und Cateringservice für die voran genannten Veranstaltungen. Sofern in Erfüllung des Unternehmensgegenstandes handwerkliche Arbeiten im Sinne der Handwerksordnung erforderlich sein sollten, werden diese durch Subunternehmen erbracht. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn durch das Unternehmen im jeweiligen Gewerk die handwerklichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden und die Eintragung in die Handwerksrolle dafür vorliegt.
Medizinbedarf und Sanitätsbedarf
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