Gründung und der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nicht ärztlichen Leistungen und aller hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Versorgung und Rehabilitation und nicht ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen wie die integrierte Versorgung. Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte wahrzunehmen, die mit dem in Abs. 1 beschriebenen Unternehmenszweck in Zusammenhang stehen; sie darf insbesondere im Rahmen des rechtlich Zulässigen ausgelagerte Praxisräume sowie Zweigpraxen errichten und betreiben. Sie darf sich an anderen Unternehmen beteiligen, Tochtergesellschaften gründen und Zweigniederlassungen errichten. Bekanntmachungen erfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften.
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