1. Die Gründung und der Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums nach§ 95 SGB V. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der freien Wohlfahrtspflege und die Gewährleistung der medizinischen Basisversorgung. 3. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens - mittelbar oder unmittelbar - dienen. Dies umfasst auch die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären, ärztlichen und nichtärztlichen Leistungserbringern im Gesundheitswesen einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie der integrierten Versorgung. 4. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, diese übernehmen oder vertreten, die nach § 95 SGB V an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Sie kann Zweigniederlassungen im Inland errichten. 5. Die Gesellschaft fördert das öffentliche Gesundheits- und Wohlfahrtwesen und erfüllt ausschließlich öffentliche Zwecke im Sinne der §§ 102 ff. GemO Baden-Württemberg.
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